Julius Bär unterliegt vor Bundesgericht: Die Schweizer Bank muss der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben definitiv 150 Millionen Franken verschwundene DDR-Gelder zurückzahlen.
Ein jahrelanges juristisches Hin und Her ist definitiv entschieden: Die Bank Julius Bär unterliegt vor Bundesgericht und muss der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) 150 Millionen Franken verschwundene DDR-Gelder zurückzahlen.
Noch vor zwei Jahren hatte das Zürcher Obergericht zugunsten von Julius Bär entschieden und die Klage der BvS abgelehnt. Darauf hiess das Bundesgericht bereits einmal eine Beschwerde der BvS teilweise gut. Bei einer Neubeurteilung entschied das Zürcher Obergericht dann gegen Julius Bär. Dieses Urteil hat das Bundesgericht am 27. August schliesslich bestätigt und Julius Bär damit letztinstanzlich abblitzen lassen, wie die Bank am Freitag mitteilt.
Vor 15 Jahren hat Julius Bär die ehemalige Bank Cantrade AG durch die Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst AG übernommen. Zuvor war diese im Besitz der UBS gewesen. Julius Bär wehrte sich vehement – aber nun vergeblich – gegen die Forderungen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und verwies stets auf die UBS. Die vormalige Besitzerin trage gemäss Kaufvertrag das rechtliche Risiko der Canatrade.
In seinem letztinstanzlichen Urteil kommt das Bundesgericht nun jedoch zu einem anderen Schluss. Laut Julius Bär ist die Zahlung an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben durch Rückstellungen bereits vollständig gedeckt. Die Bank will die 150 Millionen Franken laut Mitteilung vom Freitag nun aber von der UBS als Verkäuferin zurückfordern.
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Privatdetektiv Zürich
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