Dienstag, 17. September 2019: Iqbal Khan (44) bemerkt, dass er beschattet wird. Der Credit-Suisse-Banker, der Tage zuvor seinen Wechsel zur Konkurrentin UBS bekanntgegeben hat, gerät in Angst. Mitten in der Zürcher Innenstadt stellt er Privatdetektiv D.* (55) zur Rede, macht Fotos vom Auto des Verfolgers und erstattet – nach einem Essen im Edelrestaurant Storchen – Strafanzeige gegen unbekannt wegen «schwerer Drohung» und «Nötigung».
Bei der Festnahme von Privatdetektiven nehmen die Polizisten zudem die Handys der Privatdetektive mit – ohne jeden Durchsuchungsbefehl. Mitte Februar verfügte das Bezirksgericht Meilen, dass das Handy von Privatdetektiv D. nicht ausgewertet werden darf. Der Grund: Es sei von der Polizei «rechtswidrig erlangt» worden. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Das Zwangsmassnahmengericht habe die beschuldigten Privatdetektive nicht angemessen angehört und deren «Recht auf Replik» verletzt. Das ZMG muss alles von vorne machen.
Doch damit nicht genug: Sechs Zürcher Kantonspolizisten droht gar eine Untersuchung wegen Sachentziehung und Amtsmissbrauch. Im Dezember 2019 hatten die Privatdetektive D. und C. eine entsprechende Strafanzeige eingereicht. Zwar lehnte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ab, da «kein deliktsrelevanter Verdacht» vorliege.
Das Obergericht des Kantons Zürich sah das jedoch anders. In einem Beschluss vom 30.Juni 2020 hält die oberste kantonale Instanz fest: «Der Staatsanwaltschaft wird die Ermächtigung zur Strafverfolgung (...) betreffend Amtsmissbrauch/Sachentziehung erteilt.» Die Sach- und Rechtslage sei nicht von vornherein klar, so die Begründung.
Ganzer Fall ist einfach ein Nachweis, dass jeder kann jeder anklagen. Ob etwas richtig oder falsch ist, können wir erst in 5 - 7 Jahren anschauen, viele werden graue haar bekommen.
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